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Stiftung Kolumbarium Urnenkirche

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gemeinnützig

Die Stiftung Kolumbarium Urnenkirche ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Ramstein-Miesenbach.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Kunst & Kultur, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke entsprechend den Vorschriften der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO). Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der christlichen Religion (nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO) sowie die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten nichtbestattungspflichtiger Kinder und Föten (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 28 AO). Der Zweck ist außerdem die Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO), die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr.5 AO) und die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Nr.22 AO) und die Förderung der christlichen Religion nach (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO). (2) Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht durch 1. Den Bau einer Urnenkirche als Kolumbarium, die Errichtung von Urnengrabstellen in dem Kolumbarium zur Aufnahme von Graburnen, die Ausstattung des Altarbereichs für Beisetzungsfeierlichkeiten. 2. Den Betrieb, die Pflege und die Unterhaltung des Gebäudes, die Schaffung weiterer Urnengrabstellen bei Bedarf sowie die Unterhaltung der Urnengrabstellen und der Einrichtungsgegenstände. 3. Den Verkauf von Anwartschaften für die zeitliche Nutzung der Urnengrabstellen in der Urnenkirche. Damit finanziert sich das Kolumbarium eigenständig. Etwaige Überschüsse aus dem Verkauf von Anwartschaften auf eine Urnengrabstelle sollen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke in der Stadt und Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach verwendet werden. Zustiftungen und Spenden sind erwünscht und sollen ebenso wie die Einnahmen aus der Überlassung von Urnennischen genutzt werden dürfen wie unter Position (2) beschrieben..

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Kolumbarium Urnenkirche“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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