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Stiftung Gießener Hochschulgesellschaft

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Gießen · anerkannt 2007

gemeinnützig

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke
1. Förderung von Forschung und Lehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Sie unterstützt dabei Aufgaben und Projekte von Mitgliedern der Justus-Liebig-Universität Gießen, entweder alleine oder in Verbindung mit anderen Förderern.
2. Förderung der Interaktion der Justus-Liebig-Universität Gießen mit der allgemeinen und wissenschaftlichen Öffentlichkeit, mit dem Ziel der Verbreitung wissenschaftlicher Bildung.
3. Unterstützung der Ziele des gemeinnützigen Vereins Gießener Hochschulgesellschaft.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Wissenschaft & Forschung als Stiftungszweck

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Prof. Dr. Volker Wissemann (Vorsitzender u. Vorsitzendrr der Gießener Hochschulgesellschaft), Herr Uwe Lehmann (Stellv. Vorsitzender u. Schatzmeister der Gießener Hochschulgesellschaft)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Stifter-
Gegründet2007
Anerkennung30.10.2007
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2007 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung