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Stiftung Hilfe für die Familie - Stiftung des Landes Berlin

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gemeinnützig

Die Stiftung Hilfe für die Familie - Stiftung des Landes Berlin ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Berlin.[1] Sie wurde 2007 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Im Bereich Jugend-, Alten- und Familienhilfe, Wohlfahrtswesen: Bereitstellung finanzieller Hilfe für Familien (einschließlich Alleinerziehender) mit mindestens einem inwirtschaftlicher Hinsicht unselbständigen Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen, werdende Mütter mit dem Ziel, ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaftund die spätere Pflege und Erziehung des Kindes zu erleichtern, wenn sie hilfebedürftig im Sinne des § 53 der Abgabenordnung sind und eine Notlage vorliegt, oder wenn, ohne dass Hilfebedürftigkeit vorliegt, die eheliche Lebensgemeinschaft, die Lebenspartnerschaft oder der Zusammenhalt der Familie durch eine Notlage gefährdet oder bei einer werdenden Mutter durch eine Konfliktsituation der Schutz des ungeborenen Lebens nicht mehr gewährleistet ist Betreiben von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit in Familienfragen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Berlin sind insgesamt 1.230 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Berlin, Eintrag „Stiftung Hilfe für die Familie - Stiftung des Landes Berlin“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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