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Stiftung Hilfe für die Familie - Stiftung des Landes Berlin

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gemeinnützig

Die Stiftung Hilfe für die Familie - Stiftung des Landes Berlin ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Berlin.[1] Sie wurde 2007 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Im Bereich Jugend-, Alten- und Familienhilfe, Wohlfahrtswesen: Bereitstellung finanzieller Hilfe für Familien (einschließlich Alleinerziehender) mit mindestens einem inwirtschaftlicher Hinsicht unselbständigen Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen, werdende Mütter mit dem Ziel, ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaftund die spätere Pflege und Erziehung des Kindes zu erleichtern, wenn sie hilfebedürftig im Sinne des § 53 der Abgabenordnung sind und eine Notlage vorliegt, oder wenn, ohne dass Hilfebedürftigkeit vorliegt, die eheliche Lebensgemeinschaft, die Lebenspartnerschaft oder der Zusammenhalt der Familie durch eine Notlage gefährdet oder bei einer werdenden Mutter durch eine Konfliktsituation der Schutz des ungeborenen Lebens nicht mehr gewährleistet ist Betreiben von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit in Familienfragen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Berlin, Eintrag „Stiftung Hilfe für die Familie - Stiftung des Landes Berlin“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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