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Stiftung Kunst und Kultur der Landessparkasse zu Oldenburg

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Oldenburg · anerkannt 1986

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung der Kunst und Kultur im Geschäftsgebiet der Landessparkasse zu Oldenburg, insbesondere durch Förderung der Musik, Literatur, darstellenden und bildenden Kunst und ihrer Einrichtungen, durch Erhaltung und Förderung von Kulturwerten sowie durch Förderung von wissenschaftlichen Vorhaben und Projekten, die für die gesamte Region von Bedeutung sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Oldenburg, Berliner Platz 1
26123 Oldenburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1986
Anerkennung15.05.1986
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Oldenburg sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1986 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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