Stiftung Kunst und Kultur der Landessparkasse zu Oldenburg
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Oldenburg · anerkannt 1986
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Förderung der Kunst und Kultur im Geschäftsgebiet der Landessparkasse zu Oldenburg, insbesondere durch Förderung der Musik, Literatur, darstellenden und bildenden Kunst und ihrer Einrichtungen, durch Erhaltung und Förderung von Kulturwerten sowie durch Förderung von wissenschaftlichen Vorhaben und Projekten, die für die gesamte Region von Bedeutung sind.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Oldenburg, Berliner Platz 1
26123 Oldenburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1986 |
|---|---|
| Anerkennung | 15.05.1986 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | ArL Weser-Ems |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Oldenburg sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 1986 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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