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Stiftung Marburger Medien

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gemeinnützig

Die Stiftung Marburger Medien ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Marburg.[1] Sie wurde 1925 errichtet und 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Religion & Kirche.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des christlichen Glaubens durch die Verbreitung des Evangeliums im In- und Ausland insbesondere durch die Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von christlichen Medien. Das geschieht auch durch Schulung und Beratung von Kirchen, christlichen Gemeinden und Gruppen in Fragen des missionarischen Gemeindeaufbaus, des Einsatzes von Literatur und der Öffentlichkeitsarbeit. Die Stiftung kann Gebäude errichten, erwerben und unterhalten, die dem vorgennten Stiftungszweck dienen. Die Stiftung kann Tochterunternehmen gründen oder sich an deren Betrieb beteiligen sowie Beteiligunen an anderen Körperschaften und Organisationen eingehen, sofern diese ebenfalls steuerbegüstigt im Sinne der Abgabenordnung sind und die Verwirklichung des Stiftungszweckes fördern. Ebenso kann sie Mitglied in Netzwerken oder Verbänden werden, deren Tätigkeit mit dem Stiftungszweck vereinbar ist und diesem dient.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Religion & Kirche als Stiftungszweck

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Karsten Hüttmann (Vorstandsvorsitzender), Herr Steffen Marx (stellv. Vorsitzender)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung Marburger Medien“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MarburgLand HessenReligion & KircheGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2002