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Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

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keine Registerstiftung

Rechtsform-Hinweis

Das Impressum nennt keine Rechtsform; Artikel 1 des Staatsvertrags errichtet sie als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist eine Rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts, errichtet durch den Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg vom 23.08.1994, Artikel 1 mit Sitz in Potsdam.[1]

Zweck laut Satzung

Erhaltung und Vermittlung der Schlösser und Gärten des ehemaligen Landes Preußen in Berlin und Brandenburg, darunter das UNESCO-Welterbe Sanssouci.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Generaldirektor Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Potsdam sind insgesamt 74 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 74 in Potsdam erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Eigene Angaben der Organisation, bravors.brandenburg.de; kein Eintrag in einem Landesverzeichnis, siehe Rechtsform-Hinweis. Stand der Quelle: 2026-08-28. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:PotsdamLand BrandenburgRechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts, errichtet durch den Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg vom 23.08.1994, Artikel 1