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Stiftung RÜCKENWIND - Hilfe für Querschnittsgelähmte- mit Sitz in Dresden

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Die Stiftung RÜCKENWIND - Hilfe für Querschnittsgelähmte- mit Sitz in Dresden ist eine Stiftung mit Sitz in Dresden.[1] Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Stiftungszwecke sind - Förderung und Unterstützung von Menschen mit einer Querschnittslähmung und - Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Paraplegie

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Sachsen ist dieser Eintrag einer von 699. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Dresden sind insgesamt 194 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen, Eintrag „Stiftung RÜCKENWIND - Hilfe für Querschnittsgelähmte- mit Sitz in Dresden“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.