Stiftung "Singen mit Kindern im Landkreis Cloppenburg"
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Cloppenburg · anerkannt 2005
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Singens mit Kindern im Elternhaus, in der Kirche, im Kindergarten, in der Schule, im Vereinsleben sowie in sonstigen Bereichen des zwischenmenschlichen Zusammenlebens sowie die Förderung des Heimatgedankens im Gebiet des Landkreises Cloppenburg durch die Förderung von Initiativen für das Singen mit Kindern, die Beratung und Aufklärung über die Bedeutung des Singens in allen gesellschaftlichen Bereichen, die Förderung und Weiterbildung von Pädagogen für das Singen mit Kindern, die Förderung der Zusammenarbeit, die Förderung kultureller Identität unter Einbindung der sprachlichen und musischen Traditionen des Oldenburger Münsterlandes sowie die Förderung der Entwicklung der sozialen Eigen- und Mitverantwortung junger Menschen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Kunst & Kultur
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Cloppenburg, Bült 6
49661 Cloppenburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2004 |
|---|---|
| Anerkennung | 28.04.2005 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | ArL Weser-Ems |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Cloppenburg sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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