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Stiftung "Singen mit Kindern im Landkreis Cloppenburg"

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Cloppenburg · anerkannt 2005

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Singens mit Kindern im Elternhaus, in der Kirche, im Kindergarten, in der Schule, im Vereinsleben sowie in sonstigen Bereichen des zwischenmenschlichen Zusammenlebens sowie die Förderung des Heimatgedankens im Gebiet des Landkreises Cloppenburg durch die Förderung von Initiativen für das Singen mit Kindern, die Beratung und Aufklärung über die Bedeutung des Singens in allen gesellschaftlichen Bereichen, die Förderung und Weiterbildung von Pädagogen für das Singen mit Kindern, die Förderung der Zusammenarbeit, die Förderung kultureller Identität unter Einbindung der sprachlichen und musischen Traditionen des Oldenburger Münsterlandes sowie die Förderung der Entwicklung der sozialen Eigen- und Mitverantwortung junger Menschen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

Cloppenburg, Bült 6
49661 Cloppenburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2004
Anerkennung28.04.2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Cloppenburg sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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