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Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz

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gemeinnützig

Die Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Koblenz.[1] Sie ist seit 1994 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Sport & Freizeit.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tanzsports im Tanzsportverband Rheinland-Pfalz, insbesondere Förderung von Dienstleistungen und Ausbildungsangeboten für den Leistungssport, den Freizeit-Breitensport Tanzen in Rheinland-Pfalz; Förderung der Jugendarbeit im Tanzsportverband Rheinland-Pfalz.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Sport & Freizeit

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.686 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Holger Nicolay (Vorsitzender)|Christian Klein (stellvertretender Vorsitzender)|Klaus Scholz (Schatzmeister)|Prof. Dr. Georg Terlecki|Dr. Stefan Stahl

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Koblenz sind insgesamt 52 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 52 Stiftungen mit Sitz in Koblenz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 1994 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:KoblenzLand Rheinland-PfalzSport & FreizeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1994