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Stiftung Trossen Heimatliches Kulturgut Longuich-Kirsch

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gemeinnützig

Die Stiftung Trossen Heimatliches Kulturgut Longuich-Kirsch ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bingen.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung zur Bewahrung und Förderung von heimatlichem und historischem Kulturgut von Longuich-Kirsch. Hierzu sollen der Verkaufserlös aus dem vom Stifter finanzierten, historischen Heimatbuch LONGUICH-KIRSCH verwendet werden.
Der Stifter besitzt am Werk das Urheber- und Verlagsrecht.
(3) Weiterer Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Erziehung und Bildung in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik an der Technischen Hochschule Bingen, an der der Stifter studiert und gewirkt hat. Die Stiftung soll Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften fördern und unterstützen. Hierzu soll das verbleibende Stiftungsvermögen verwendet werden. Die Verwaltung der Förderung obliegt der Gesellschaft der Freunde der Technischen Hochschule Bingen e.V., derzeit Berlinstraße 109, 55411 Bingen.
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen.
(6) Die Stiftung darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
(7) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsleistungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Heimat & Brauchtum: der Hintergrund

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 4 in Bingen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Trossen Heimatliches Kulturgut Longuich-Kirsch“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.