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Stiftung Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage

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gemeinnützig

Die Stiftung Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage ist eine Stiftung mit Sitz in Berlin.[1] Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Im Bereich Kunst und Kultur, Denkmalschutz: Förderung von Sprech- und Musikdramatik, der darstellenden Künste des Films und der Literatur durch die Verleihung von Preisen und Gewährung von Stipendien an begabte Kunst- und Literaturproduzenten sowie die Durchführung von Veranstaltungen, und die Unterstützung von Projekten im Bereich der darstellenden Künste und Literatur

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Denkmalpflege tun

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Berlin führt 1.184 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Berlin ist dieser Eintrag einer von 1.184. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Berlin, Eintrag „Stiftung Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.