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Stiftung zur Förderung naturheilkundlicher Diagnoseverfahren (erloschen)

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigerloschen

Die Stiftung zur Förderung naturheilkundlicher Diagnoseverfahren (erloschen) ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gaißach.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Satzungszweck

Aufklärung und Weitergabe von Erfahrungen zur Förderung naturheilkundlicher Diagnoseverfahren in Praxis und Öffentlichkeit

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Gaißach verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung zur Förderung naturheilkundlicher Diagnoseverfahren (erloschen)“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004