Volksbank Kur- und Rheinpfalz-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Speyer · anerkannt 2016
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist mit besonderem regionalen Bezug zur Kur- und Rheinpfalz-Region die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der nachfolgend genannten gemeinnützigen Zwecke:
(1) die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
(2) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen;
(3) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
(4) die Förderung von Kunst und Kultur;
(5) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
(6) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
(7) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes;
(8) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
(9) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshin-terbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
(10) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
(11) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
(12) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
(13) die Förderung des Tierschutzes;
(14) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
(15) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
(16) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
(17) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
(18) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
(19) die Förderung der Kriminalprävention;
(20) die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
(21) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;
(22) die Förderung der Tierzucht, Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports;
(23) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
(24) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Bahnhofstraße 19
67346 Speyer
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2016 |
|---|---|
| Anerkennung | 2016 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2016 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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