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Katharinen-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Katharinen-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Koblenz.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke:
a) Förderung von Frauensolidaritätsprojekten. Mit der Menschenrechtsarbeit von Frauen in Entwicklungsprozessen sollen wirksame Strukturen geschaffen werden für Frauenförderung und Bewusstseinsbildung für die Eindämmung von Gewalt an Frauen und die Verwirklichung von Geschlechter-Gerechtigkeit.
b) Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung des interkulturellen Dialogs in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa.
Die Stiftung verwirklicht ihre Stiftungszwecke durch konkrete Hilfemaßnahmen zum Auf- und Ausbau sowie der Unterhaltung funktionsfähiger personeller, organisatorischer und institutioneller Strukturen im Bereich „Hilfe von Frauen für Frauen, die unter Menschenrechtsverletzungen leiden“ (z.B. Zwangsprostitution, Zwangsabtreibung, Zwangsmigration). Zudem durch konkrete Hilfsmaßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Krankheit, Hunger und andere Formen menschlicher Not sowie durch zur Verfügung Stellung entsprechender finanzieller Mittel.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Beatrix Hecken-Knieling (Vorsitzende)|Jürgen Nohr (Beisitzer)|Helma Schulze (Schatzmeisterin)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Katharinen-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:KoblenzLand Rheinland-PfalzMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2005