Stiftung24

Waldenfels-Born-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Essen · anerkannt 2010

gemeinnützig

Stiftungszweck

Wir sind sehr dankbar, wenn Sie unsere Anliegen unterstützen, sei es, dass Sie uns eine Spende zukommen lassen oder gar eine Zustiftung machen. Unser Konto finden Sie am Ende der rechten Spalte. Spenden wie Zustiftungen sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Wissenschaft & Forschung als Stiftungszweck

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Steeler Straße 642-646
45276 Essen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Prof. Dr. Günter Riße - Vorsitzender - (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Markus Hoymann - stellv. Vorsitzender - (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Hans-Wilhelm Heidrich (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Prof. DDr. Dr. h.c. Mariano Delgado (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Prof. Dr. mult. Klaus Vellguth (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Werner Höbsch (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Gabriele Oetterer (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2010
Anerkennung25.05.2010
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2010 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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