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Willi und Margarete Goecke-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Wildungen · anerkannt 1968

gemeinnützig

Satzungszweck

"Hauptzweck ist, die Erträge des Stiftungsvermögens ausschließlich den bedürftigen Insassen des städtischen Altersheimes Helenenhof, Bad Wildungen, zugute kommen zu lassen, damit auf diese Weise die Daseinsberechtigungen dieser Insassen erleichtert und verbessert werden. Das städtische Altenheim Helenenhof ist in das städtische Altenheim Goecke-Stift umbenannt worden.
In besonders gelagerten Fällen können Zuschüsse aus dem Stiftungsvermögen dem Evangelischen Alten- und Pflegeheim Victorquelle für allgemeine Zwecke des Heimes (Anschaffungen von Einrichtungsgegenständen, bauliche Verbesserung) gewährt werden (Gemeinnützigkeitsverordnung in der jeweiligen Fassung). Für diese und für die o. a. Zwecke dürfen in keinem Jahr mehr als 40 v. H. des Stiftungseinkommens verwendet werden."

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Religion & Kirche

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Am Alten Feld 33
34537 Bad Wildungen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Hubertus Marpe Pfarrer (Vorsitzende/r), Herr Ralf Gutheil Bürgermeister (Besitzer/in), Herr Karl Heinz Fritz (Beisitzer/in)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2015
Anerkennung29.01.1968
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Kassel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Bad Wildungen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 1968 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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