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Zivilhospital Oppenheim

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gemeinnützig

Die Stiftung „Zivilhospital Oppenheim“ ist eine Stiftung mit Sitz in Oppenheim.[1] Sie ist seit 1266 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, die Pflege und soziale Betreuung alter Menschen sowie das Angebot präventiver, therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen. Zur Verwirklichung dieser Zwecke unterhält die Stiftung den Betrieb des Altenzentrums Oppenheim, in dem pflegebedürftige Menschen im Rahmen individuell oder kollektiv abzuschließender Versorgungsverträge interdisziplinär gepflegt, betreut, untergebracht und beköstigt werden. Die Stiftung stellt den mit dem Betrieb des Altenzentrums verbundenen öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag, insbesondere die ausreichende Versorgung von alten Menschen, die im Sinne der AO hilfsbedürftig sind, mit allgemeinen Pflegeleistungen einschließlich der Bereitstellung mobiler Pflegedienste gemäß den Vorschriften des XI. Buches Sozialgesetzbuch und allen sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften sicher.
· Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen ihrer Satzung und unter Beachtung ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, sowie Einrichtungen zu unterhalten, die zur Erreichung des Stiftungszwecks notwendig und nützlich sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Verwaltungskommission

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Oppenheim verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 1266 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Zivilhospital Oppenheim“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.