1 der Einträge haben einen Zwecktext, der für eine eigene Seite ausreicht. Die übrigen 2 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.
Die Anerkennungsjahre der hier erfassten Stiftungen reichen von 2001 bis 2021. Das älteste Datum sagt wenig über die tatsächliche Gründung: Viele historische Stiftungen wurden erst mit einer späteren Neuordnung förmlich anerkannt.
Darunter sind 1 Familienstiftungen. Sie verfolgen privatnützige Zwecke, vergeben keine Fördermittel nach außen und unterhalten in aller Regel auch keine Webpräsenz.
Die Zahl der Stiftungen an einem Ort sagt wenig über deren Vermögen. Deutschland kennt keine Offenlegungspflicht für Stiftungen bürgerlichen Rechts, Vermögensangaben liegen nur für Schleswig-Holstein vor. Der Zwecktext ist deshalb der beste Anhaltspunkt dafür, ob eine Stiftung zum eigenen Anliegen passt.
Nicht jede Stiftung hat eine Website. Über den gesamten Bestand hinweg sind es rund 22 Prozent, bei Familienstiftungen fast keine. Das ist kein Erfassungsfehler, sondern die Realität: Wer nichts nach außen fördert und keine Spenden einwirbt, braucht keine Webpräsenz.
Erloschene Stiftungen bleiben im Verzeichnis sichtbar und sind als solche gekennzeichnet. Das ist Absicht: Wer auf einen alten Hinweis stößt, soll nachvollziehen können, was aus der Stiftung geworden ist.
Die älteste in Bad Steben erfasste Stiftung mit Jahresangabe ist Günter und Rosemarie Tolls Stiftung aus dem Jahr 2001. Bei 67 Prozent der hier gelisteten Stiftungen ist die Gemeinnützigkeit durch unsere Quellen belegt.