Gerald Asamoah Stiftung
Horster Straße 36 · anerkannt 2007
Gerald Asamoah war knapp 20 Jahre lang Fußball-Profi und wurde mit der Deutschen Nationalmannschaft Vize-Weltmeister. Dass er das erleben durfte, ist nicht …
gemeinnützig
Stiftungen in Gelsenkirchen
10 von insgesamt 27 Stiftungen in Gelsenkirchen verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
Horster Straße 36 · anerkannt 2007
Gerald Asamoah war knapp 20 Jahre lang Fußball-Profi und wurde mit der Deutschen Nationalmannschaft Vize-Weltmeister. Dass er das erleben durfte, ist nicht …
gemeinnützig
Augustastraße 1 · anerkannt 2011
Ob in der Schule, im Betrieb, im öffentlichen Raum oder im privaten Umfeld – wir fördern den Mut, hinzusehen, wenn andere Hilfe brauchen. Denn eine mutige Gesellschaft …
gemeinnützig
Consolstraße 11 · anerkannt 2017
Bepro ist seit mehr als vier Jahrzehnten im internationalen Stahlhandel erfolgreich tätig. Bereits zu seinen Lebzeiten verwies der 2016 verstorbene Unternehmensgründer …
gemeinnützig
Grillostraße 62 · anerkannt 2016
Wir verfolgen das Ziel, die Schalker Seele an ihren Geburtsorten neu zu beleben und die Geschichte(n) von Menschen, Maloche, Spielern und großartigen Momenten erlebbar …
gemeinnützig
Uechtingstraße 87 · anerkannt 2002
Die Stiftung fördert Projekte für Menschen, die innerhalb des Sozialwerks St. Georg begleitet und unterstützt werden. Dazu gehören unter anderem Menschen mit kognitiven …
gemeinnützig
Zeppelinallee 51 · anerkannt 2006
gemeinnützig
Scheuten-Solar-Straße 4 · anerkannt 2007
gemeinnützig
Willy-Brandt-Allee 449 · anerkannt 2016
gemeinnützig
Hohenstaufenallee 18 · anerkannt 2025
gemeinnützig
Hölscherstraße 8 · anerkannt 2017
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.