Darunter sind 2 Familienstiftungen. Sie verfolgen privatnützige Zwecke, vergeben keine Fördermittel nach außen und unterhalten in aller Regel auch keine Webpräsenz.
Die Anerkennungsjahre der hier erfassten Stiftungen reichen von 1997 bis 2026. Das älteste Datum sagt wenig über die tatsächliche Gründung: Viele historische Stiftungen wurden erst mit einer späteren Neuordnung förmlich anerkannt.
2 der Einträge haben einen Zwecktext, der für eine eigene Seite ausreicht. Die übrigen 4 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.
Die Zahl der Stiftungen an einem Ort sagt wenig über deren Vermögen. Deutschland kennt keine Offenlegungspflicht für Stiftungen bürgerlichen Rechts, Vermögensangaben liegen nur für Schleswig-Holstein vor. Der Zwecktext ist deshalb der beste Anhaltspunkt dafür, ob eine Stiftung zum eigenen Anliegen passt.
Ein Teil der hier gelisteten Stiftungen ist Jahrhunderte alt. Hospital-, Armen- und Bürgerstiftungen gehören zu den ältesten durchgehend arbeitenden Einrichtungen vieler deutscher Städte, oft mit unverändertem Zweck aus der Gründungszeit.
Auffällig ist die Bandbreite der Zwecke. Von der Hospitalstiftung aus dem Mittelalter über Schul- und Kulturstiftungen bis zur Familienstiftung eines Unternehmens reicht das Spektrum, ohne dass die Rechtsform einen Unterschied machen würde.
Die älteste in Heinsberg erfasste Stiftung mit Jahresangabe ist Lebenshilfe-Stiftung, Kreis Heinsberg aus dem Jahr 1966. Bei 83 Prozent der hier gelisteten Stiftungen ist die Gemeinnützigkeit durch unsere Quellen belegt.