Barbara und Helmut Balkau-Stiftung
Sonnige Au 7
Aus- und Fortbildung Studentenförderung Jugend Altenhilfe Soziales Behindertenhilfe Gesundheit Entwicklungshilfe Vertriebenenwesen Erziehung
gemeinnützig
Stiftungen in Mannheim
11 von insgesamt 63 Stiftungen in Mannheim verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
Sonnige Au 7
Aus- und Fortbildung Studentenförderung Jugend Altenhilfe Soziales Behindertenhilfe Gesundheit Entwicklungshilfe Vertriebenenwesen Erziehung
gemeinnützig
Berliner Str. 11 · anerkannt 2007
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, der Altenhilfe, des Gesundheitswesens, von Kunst und Kultur und mildtätiger Zwecke. Das …
Schumannstr. 2 · anerkannt 1979
Zweck der Stiftung ist es, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zu dienen, insbesondere dem Zweck, alten, bedürftigen Menschen ab dem 65. Lebensjahr Zuwendungen zu …
August-Borsig-Straße 6
Im Bereich Natur- und Umweltschutz einschließlich des Klimaschutzes, Tierschutz: Förderung des Naturschutzes, der Renaturierung und des nachhaltigen Handelns Im Bereich …
gemeinnützig
Greifswalder Weg 5
Altenhilfe Bildung Erziehung Hilfsbedürftige Jugend Religion
gemeinnützig
Kleiner Anfang 16
Gesundheit Hilfsbedürftige
Karl-Traub-Straße 10
Gesundheit Hilfsbedürftige Wohlfahrt
Waldpforte 31-37
Bildung
gemeinnützig
Amselstr. 33
Altenhilfe Bildung Erziehung Jugend Kultur Kunst Sonstige Zwecke Sport
gemeinnützig
Waldparkdamm 2
Denkmalschutz Forschung Gesundheit Hilfsbedürftige Kultur Kunst Umwelt
gemeinnützig
Telefon: 0621-1811223
Bildung Forschung Wissenschaft
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.