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Stiftungen in Mannheim

Stiftungen für Mildtätigkeit in Mannheim

11 von insgesamt 63 Stiftungen in Mannheim verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.

11Stiftungen
MannheimSitz
1Detailzwecke

Barbara und Helmut Balkau-Stiftung

Sonnige Au 7

Aus- und Fortbildung Studentenförderung Jugend Altenhilfe Soziales Behindertenhilfe Gesundheit Entwicklungshilfe Vertriebenenwesen Erziehung

gemeinnützig

Marie-Luise und Normann Stassen Stiftung

Berliner Str. 11 · anerkannt 2007

1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, der Altenhilfe, des Gesundheitswesens, von Kunst und Kultur und mildtätiger Zwecke. Das …

Stiftung Lena Schüßler’scher Altersfonds

Schumannstr. 2 · anerkannt 1979

Zweck der Stiftung ist es, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zu dienen, insbesondere dem Zweck, alten, bedürftigen Menschen ab dem 65. Lebensjahr Zuwendungen zu …

VINCI-Stiftung für gesellschaftliche Verantwortung

August-Borsig-Straße 6

Im Bereich Natur- und Umweltschutz einschließlich des Klimaschutzes, Tierschutz: Förderung des Naturschutzes, der Renaturierung und des nachhaltigen Handelns Im Bereich …

gemeinnützig

"Marianne und Norbert Gretz Stiftung"

Greifswalder Weg 5

Altenhilfe Bildung Erziehung Hilfsbedürftige Jugend Religion

gemeinnützig

Badenia-Stiftung

Kleiner Anfang 16

Gesundheit Hilfsbedürftige

Frank Herrmann-Stiftung

Karl-Traub-Straße 10

Gesundheit Hilfsbedürftige Wohlfahrt

Ludwig-Klee-Stiftung

Waldpforte 31-37

Bildung

gemeinnützig

Schies-Stiftung

Amselstr. 33

Altenhilfe Bildung Erziehung Jugend Kultur Kunst Sonstige Zwecke Sport

gemeinnützig

Stierlen und Hans Stiftung

Waldparkdamm 2

Denkmalschutz Forschung Gesundheit Hilfsbedürftige Kultur Kunst Umwelt

gemeinnützig

Stiftung Universität Mannheim

Telefon: 0621-1811223

Bildung Forschung Wissenschaft

gemeinnützig

Was Mildtätigkeit als Stiftungszweck bedeutet

Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.

Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.

Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.

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