Am Rheinblick 31 · anerkannt 2009
Erhaltung des Lebenswerks der Familie Wierichs sowie die laufende Unterstützung der Stifterin, ihrer Eltern sowie der gemeinsamen leiblichen Kinder der Stifterin und …
erloschenFamilienstiftung
Am Rheinblick 31 · anerkannt 2009
Förderung von Einrichtungen, die sich humanitären, sozialen, karitativen und medizinischen Aufgaben widmen, die Unterstützung von bedürftigen Personen, die medizinische …
gemeinnützigerloschen
Am Rheinblick 31 · anerkannt 2009
Erhalt des Lebenswerks der Stifterin und ihres Ehemannes, ferner die laufende Unterstützung der Stifterin und ihres Ehemannes sowie der gemeinsamen leiblichen Kinder und …
erloschenFamilienstiftung
Am Rheinblick 31 · anerkannt 2009
Förderung von Einrichtungen, die sich humanitären, sozialen, karitativen und medizinischen Aufgaben widmen, Unterstützung von bedürftigen Personen, die mediz …
gemeinnützigerloschen
Am Rheinblick 31 · anerkannt 2007
Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugend-und Altenhilfe, der Erziehung, Volks-und Berufsbildung, des Naturschutzes, des Umweltschutzes und der …
gemeinnützigerloschen
Hindenburgstr. 28b · anerkannt 2009
Wir fördern in Büderich eine Vielzahl von Projekten mit mit folgenden Schwerpunkten
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Eva Maria und Morihiro Abe-Stiftung
Fontanestr. 22 · anerkannt 2005
gemeinnützig
Indienhilfe Channo Devi Stiftung, gemeinnützige Stiftung des Jori Singh
Hindenburgstr. 28b · anerkannt 2003
gemeinnützig
Katharina Gerbecks-Stiftung
Hindenburgstr. 28 B · anerkannt 2007
gemeinnützig
Martha Wiedeking Stiftung
Hindenburgstr. 28 B · anerkannt 1996
gemeinnützig
Was Mildtätigkeit als Stiftungszweck bedeutet
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.
Zum Zweck-Hub mit allen 6.955 Stiftungen bundesweit