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Stiftungen in Ratingen

Stiftungen für Mildtätigkeit in Ratingen

11Stiftungen für Mildtätigkeit in RatingenDatenstand 28. August 2026 · Quelle: Landesverzeichnis Nordrhein-Westfalen

11 von insgesamt 30 Stiftungen in Ratingen verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.

11Stiftungen
RatingenSitz
1Detailzwecke

DetailzweckeMildtätige Zwecke

Andere Zwecke in RatingenSoziales & Wohlfahrt 13

Einträge 1 bis 11 von 11, alphabetisch

DumeklemmerStiftung

Gustav-Linden-Str. 53 · anerkannt 2012

Der Zweck der Bürgerstiftung ist die Förderung von Bildung, sozialer Teilhabe und Wohlfahrt. Seit 2014 ist die Dumeklemmer-Stiftung von „Bürgerstiftungen Deutschland“ …

gemeinnützig

Blumberg Stiftung

Kalkumer Str. 71 · anerkannt 2001

gemeinnützig

Günter und Marianne Gooßen-Stiftung (M-G-G-Stiftung)

Noldenkothen 26 · anerkannt 2014

gemeinnützig

Josef Rive'sche Familien-Stipendien-Stiftung

Gottfried Keller Str. 41 · anerkannt 1863

gemeinnützigFamilienstiftung

Peter & Gabi Wiegand Stiftung

Calor-Emag-Straße 3 · anerkannt 2020

gemeinnützig

Ringbeck-Foundation

Rehweg 4 · anerkannt 2016

gemeinnützig

Sport-Stiftung Turnverein Ratingen

Stadionring 5 · anerkannt 2010

gemeinnützig

Stiftung Lebenshilfe Kreisvereinigung Mettmann

Grütstr. 10 · anerkannt 2004

gemeinnützig

USB-Stiftung - Verbrauchsstiftung -

Turmstr. 22 · anerkannt 2014

gemeinnützig

W.E.J.I. Hess-Stiftung

Schlipperhaus 68 · anerkannt 2016

gemeinnützig

Wolters-Vollhardt-Stiftung

Cromforder Allee 80 · anerkannt 2008

gemeinnützig

Einordnung was Mildtätigkeit als Stiftungszweck bedeutet

Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.

Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.

Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.

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