Elisabeth Birkhofen Stiftung
Buchweizenberg 28 · anerkannt 1999
Die Elisabeth Birkhofen Stiftung wurde im Jahr 1999 gegründet. Das Ziel der im Jahr 2017 verstorbenen Stifterin war es, gemeinnützig Gutes zu fördern, um das zu …
gemeinnützig
Stiftungen in Solingen
12 von insgesamt 43 Stiftungen in Solingen verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
Buchweizenberg 28 · anerkannt 1999
Die Elisabeth Birkhofen Stiftung wurde im Jahr 1999 gegründet. Das Ziel der im Jahr 2017 verstorbenen Stifterin war es, gemeinnützig Gutes zu fördern, um das zu …
gemeinnützig
Aufderhöher Straße 169 · anerkannt 2019
Der Vorstand wird begleitet durch den Stiftungsrat, der den Vorstand bestellt, dessen Berichte entgegennimmt, den Jahresabschluss feststellt, auf die Erfüllung des …
gemeinnützig
Postfach 10 01 65 · anerkannt 2018
Wir fördern Organisationen, die Verantwortung übernehmen und das gesellschaftliche Miteinander stärken, und unterstützen zugleich Menschen in schwierigen …
gemeinnützigBürgerstiftung
Mittelstr. 12 · anerkannt 1972
gemeinnützig
Wilhelmstr. 7 · anerkannt 1997
gemeinnützig
Börsenstraße 103F · anerkannt 2021
gemeinnützig
Mühlenteich 5 · anerkannt 2016
gemeinnützig
Gotenstr. 1 · anerkannt 2015
gemeinnützig
Cantorweg 51 · anerkannt 2008
gemeinnützig
Zweibrücker Str. 5 · anerkannt 2006
gemeinnützig
Enzianweg 40 · anerkannt 2014
gemeinnützig
Nachtigallenweg 32 · anerkannt 2006
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.