Ertles Nachfolger Stiftung
Blaubeurer Str. 71
Soziales Wissenschaft und Forschung Gesundheit Jugend Altenhilfe Kunst Kultur Kinder Erziehung
gemeinnützig
Stiftungen in Ulm
14 von insgesamt 64 Stiftungen in Ulm verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
DetailzweckeMildtätige Zwecke
Andere Zwecke in UlmBildung & Erziehung 27 · Soziales & Wohlfahrt 24 · Wissenschaft & Forschung 24 · Kunst & Kultur 13 · Umwelt, Natur & Tiere 13 · Gesundheit 12
Blaubeurer Str. 71
Soziales Wissenschaft und Forschung Gesundheit Jugend Altenhilfe Kunst Kultur Kinder Erziehung
gemeinnützig
Hans-und-Sophie-Scholl-Platz 2
Aus- und Fortbildung Umwelt und Naturschutz Tierschutz Soziales Wissenschaft und Forschung Gesundheit Jugend Altenhilfe Religion Kunst Kultur Denkmalschutz
gemeinnützig
Altes Rathaus
Soziales Gesundheit Jugend Altenhilfe
gemeinnützig
Sudhaus 10
Altenhilfe
gemeinnützig
Weidachweg 25
Soziales Religion
gemeinnützig
Klosterhof 14
Tierschutz Gesundheit Jugend Altenhilfe
gemeinnützig
Sänitsstr. 18
Aus- und Fortbildung Soziales
gemeinnützig
Schloßstr. 29
Umwelt und Naturschutz Soziales Religion Sport Kultur
gemeinnützig
Erbacher Straße 41
Aus- und Fortbildung Umwelt und Naturschutz Soziales Landschaftspflege
gemeinnützig
Fünf-Bäume-Weg 230
Aus- und Fortbildung Behindertenhilfe Soziales
gemeinnützig
Eberhard-Finckh-Str. 30
Behindertenhilfe Soziales
gemeinnützig
Hans-Lorenser-Str. 36
Aus- und Fortbildung Jugend Entwicklungshilfe
gemeinnützig
Lichtensteinstraße 14/2 · anerkannt 2005
Soziales
gemeinnützig
Schillerstraße 1/6
Soziales
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.