Alida Schmidt-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1874
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
(1) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die im Sinne der steuerrechtlichen Bestimmungen als bedürftig anzusehen sind. Zweck der Stiftung ist auch die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und der Altenhilfe.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
• die Bereitstellung von Plätzen oder Wohnungen in den vorhandenen und in den noch zu errichtenden Wohneinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Seniorenwohnungen und ähnlichen Einrichtungen sowie durch
• ambulante Beratung und Betreuung zu möglichst kostendeckenden Entgelten.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Gesundheit
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Hamburger Straße 152
22083 Hamburg
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Ida Schmidt (+ 23.11.1904) |
|---|---|
| Gegründet | 1874 |
| Anerkennung | 1874 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 1874 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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