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Dr. Hallier Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1993

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen deutscher Nationalität, die ohne Verschulden in Not geraten sind, in Fällen, in denen das soziale Netz nicht ausreicht. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Unterstützung im Einzelfall einzelner Menschen, nicht von Vereinen oder Organisationen, von denen aber unterstützungswürdige Personen benannt werden können.
Insbesondere sollen unmittelbare Opfer von Gewalttaten und Katastrophen ebenso wie mittelbare Opfer (Kinder die ein oder beide Elternteile verloren haben), unter schweren noch nicht heilbaren Krankheiten leidende Menschen und geistig oder körperlich behinderte Kinder Unterstützung erfahren. Die Unterstützungsempfänger müssen nachweislich die Voraussetzungen gemäß § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung erfüllen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

Neß 1
20457 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1992
Anerkennung1993
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1993 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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