Stiftung24

Altenheimstiftung Flottbek-Nienstedten

Sitz in Hamburg · anerkannt 1971

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Zweck laut Satzung

Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe und mildtätiger Zwecke. Die Stiftung ist berechtigt, zu diesem Zweck Grundbesitz und Gebäude zu halten, zu verwalten, zu erwerben und zu errichten. Der Zweck wird insbesondere durch planmäßiges Zusammenwirken der Stiftung mit der Haus Flottbek-Nienstedten gGmbH verwirklicht, indem die Stiftung der Haus Flottbek-Nienstedten gGmbH Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte oder Gebäude für den Betrieb eines Altenwohnheims überlässt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Kontaktdaten

Anschrift

Vogt-Groth-Weg 27
22609 Hamburg

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 1971 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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