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annakai Stiftung Hilfe für Adoleszente aus Suchtfamilien und Adoleszente mit depressiven Störungen

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Die annakai Stiftung Hilfe für Adoleszente aus Suchtfamilien und Adoleszente mit depressiven Störungen ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Marburg.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Religion & Kirche und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist Kinder und Jugendliche vor Suchtgefahren zu bewahren, sie mit christlichen Grundwerten bekannt zu machen und bei einem suchtmittelfreien Leben zu helfen, entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten und Abhängigen Hilfe bei der Überwindung der Sucht in möglichst umfassender Form zu gewähren. Zweck der Stiftung ist auch, Kindern und Jugendlichen, die an depressiven Störungen erkrankt sind Hilfe zu gewähren, sie mit christilchen Grundwerten vertraut zu machen, entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten und medizinische und psychotherapeutische Forschung darüber voranzutreiben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Sven Bieber (Stiftungsvorstand)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „annakai Stiftung Hilfe für Adoleszente aus Suchtfamilien und Adoleszente mit depressiven Störungen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MarburgLand HessenGesundheitReligion & KircheWissenschaft & ForschungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2002