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Anny-Elisabeth und Erich Lange-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Anny-Elisabeth und Erich Lange-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kelkheim (Taunus).[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Internationales & Entwicklung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Stiftungszwecke sind die Förderung und Unterstützung älterer Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder einer finanziellen Notsituation auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie die Altenhilfe und die Förderung der Völkerverständigung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Internationales & Entwicklung tun

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.245 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Gerald Söhlemann, Frau Karin Söhlemann, Herr Günter Poniatowski, Herr Jan Söhlemann

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 18 in Kelkheim (Taunus) erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Anny-Elisabeth und Erich Lange-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.