Astrid und Toni Schmid Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Taunusstein · anerkannt 2002
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist es, Not und Elend in armen und unterentwickelten Gebieten zu lindern, und Benachteiligten eine Lebensperspektive zu geben, Bildung, Erziehung und Wissenschaft zu fördern, Betroffene von Katastrophen zu unterstützen, Förderung der Tierhilfe
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Beethovenstr. 25
65232 Taunusstein
Erreichbarkeit
06126 989570
gerhard.ahlers@web.de
astrid-und-toni-schmid-stiftung.de
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Prof. Celso Limberger, Herr Dr. Gerhard Ahlers (Vorsitzender), Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Kühn
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Frau Astrid Schmmid und Herr Toni Schmid |
|---|---|
| Gegründet | 2002 |
| Anerkennung | 03.12.2002 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Von den 9 Stiftungen mit Sitz in Taunusstein verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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