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Kunst - und Kulturstiftung Taunusstein

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gemeinnützig

Die Kunst - und Kulturstiftung Taunusstein ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Taunusstein.[1] Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

1.Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur in der Stadt Taunusstein, vorrangig der kulturellen Jugendbildung und der musikalischen Früherziehung. In diesem Sinne sollen bis auf weiteres mindestens 50 % der Erträge aus dem jeweiligen Stiftungsvermögen der Musikschule Hünstetten Taunusstein zufließen. Im Übrigen sollen stiftungseigene Projekte finanziert oder Projekte anderer gemeinnütziger Kulturträger gefördert werden. 3. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des §57 Abs.1 Satz 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. 4. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung der Stadt Taunusstein und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung kann die Stadt Taunusstein die Verwaltung des Stiftungsvermögens ihrer Hausbank übertragen. Die Stadt Taunusstein wird durch den Bürgermeister vertreten: Sandro Zehner

Organe

Treuhänder

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Taunusstein sind insgesamt 9 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 9 in Taunusstein erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Kunst - und Kulturstiftung Taunusstein“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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