S24STIFTUNG24

Baudenkmal Ratskirche St. Martini zu Minden

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung „Baudenkmal Ratskirche St. Martini zu Minden“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Minden.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Denkmalpflege.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Ratskirche St. Martini "gehört" der Ev.-Luth. St.-Martini-Kirchengemeinde Minden. Diese ist nicht nur für die inhaltliche Arbeit, sondern auch für ihren Erhalt zuständig. Allerdings ist eine normale Kirchengemeinde mit dieser Aufgabe finanziell völlig überfordert. Um eine kontinuierliche Pflege der Kirche wirtschaftlich zu ermöglichen wurde daher die Stiftung "Baudenkmal Ratskirche St. Martinikirche zu Minden" im Jahr 2006 als erste Bürgerstiftung Mindens gegründet. Sie ist eine allgemeine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes Nordrhein-Westfalens und

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Pfarrer Christoph Ruffer (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Pfarrer Oliver Vogelsmeier (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Tim Rosekeit (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Kristian Baade (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jan-Dirk Lücke (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Minden sind insgesamt 27 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2006 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Baudenkmal Ratskirche St. Martini zu Minden“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MindenLand Nordrhein-WestfalenDenkmalpflegeGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2006