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Baudenkmal Ratskirche St. Martini zu Minden

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gemeinnützig

Die Stiftung „Baudenkmal Ratskirche St. Martini zu Minden“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Minden.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Denkmalpflege.

Stiftungszweck

Die Ratskirche St. Martini "gehört" der Ev.-Luth. St.-Martini-Kirchengemeinde Minden. Diese ist nicht nur für die inhaltliche Arbeit, sondern auch für ihren Erhalt zuständig. Allerdings ist eine normale Kirchengemeinde mit dieser Aufgabe finanziell völlig überfordert. Um eine kontinuierliche Pflege der Kirche wirtschaftlich zu ermöglichen wurde daher die Stiftung "Baudenkmal Ratskirche St. Martinikirche zu Minden" im Jahr 2006 als erste Bürgerstiftung Mindens gegründet. Sie ist eine allgemeine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes Nordrhein-Westfalens und

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Pfarrer Christoph Ruffer (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Pfarrer Oliver Vogelsmeier (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Tim Rosekeit (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Kristian Baade (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jan-Dirk Lücke (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Baudenkmal Ratskirche St. Martini zu Minden“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MindenLand Nordrhein-WestfalenDenkmalpflegeGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2006