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Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken

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gemeinnützig

Die Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken ist eine Stiftung mit Sitz in Borken.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Umwelt, Natur & Tiere.

Satzungszweck

Die im Jahr 2004 gegründete „Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken“ ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Stiftungsziel und -zweck ist es, die historisch gewachsene Kulturlandschaft des Westmünsterlandes zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Die Stiftung erfüllt diesen Auftrag durch unterschiedliche Maßnahmen und Mittel. Dabei können auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Rolle spielen. Hier präsentiert sich die Stiftung als Dienstleister für Dritte, sowohl für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet als auch für Privatpersonen. Sie bietet ihnen Kompensationsmöglich

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Umwelt, Natur & Tiere

Umwelt- und Naturschutzstiftungen kaufen und pflegen Flächen, betreiben Artenschutzprojekte, fördern Umweltbildung oder unterstützen Tierheime und Tierschutzarbeit. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Tierschutz sind in § 52 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.849 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Kuratorium: Benedikt Spieker (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Barbara Seidensticker-Beining (Keine Vertretungsberechtigung) Frank Hadder (Keine Vertretungsberechtigung) Ludger Konrad (Keine Vertretungsberechtigung) Michael Hösing (Keine Vertretungsberechtigung) Johannes Söbbing (Keine Vertretungsberechtigung) Heinrich Rülfing (Keine Vertretungsberechtigung) Sybille Hüging (Keine Vertretungsberechtigung) Markus Weiß (Keine Vertretungsberechtigung) Berthold Dittmann (Keine Vertretungsberechtigung) Wilfried Kersting (Keine Vertretungsberechtigung) Dr. Christoph Lünterbusch (Keine Vertretungsberechtigung) Geschäftsführer: Bernd Garvert (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Borken sind insgesamt 10 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2004 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.