Koblenzer Bürgerstiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Koblenz · anerkannt 2007
gemeinnützigBürgerstiftung
Satzungszweck
Zweck der Koblenzer Bürgerstiftung ist es, bürgerliches Engagement in in der Stadt Koblenz zu fördern und gemeinnützige Projekte und Initiativen auf nachstehend genannten Gebieten zu initiieren, zu planen und/oder zu unterstützen:
a) Jugend- und Altenhilfe
b) Bildung und Erziehung
c) demokratisches Staatswesen
d) Wissenschaft und Forschung
e) Kunst und Kultur
f) Umwelt-, Tier- und Naturschutz
g) Landschafts- und Denkmalschutz
h) Sport
i) öffentliches Gesundheitswesen
j) Internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
k) traditionelles Brauchtum einschließlich der Fastnacht.
Die Koblenzer Bürgerstiftung verwirklicht die unter Abs. 1 genannten Ziele insbesondere durch folgende Maßnahmen:
a) Gemeinsam mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen unterstützt die Koblenzer Bürgerstiftung die Entwicklung eines Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in Koblenz und stellt es bei Bedarf für diese Dienstleistungen in entsprechenden Einrichtungen gegen Kostenerstattung zur
Verfügung.
b) Die Koblenzer Bürgerstiftung initiiert unter Beachtung von Bedingungen einen „Ideenwettbewerb“ für Ideen, Projekte und Maßnahmen, wobei dort jeweils aktuelle Schwerpunkte der Förderung in den Vordergrund gestellt werden können.
c) Die Koblenzer Bürgerstiftung unterstützt auch Einrichtungen nach § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung, die die unter Abs. 1 genannten Aufgaben fördern und verfolgen, sowohl finanziell als auch gegebenenfalls im Rahmen von Beratungstätigkeiten, Übernahme bestehender Aufgaben sowie durch Förderung des Erfahrungsaustausches, einer Netzwerkentwicklung sowie der Weiterbildung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Personen zur Förderung des Satzungszweckes.
d) Die Koblenzer Bürgerstiftung fördert den Stiftungsgedanken durch Meinungsaustausch und die Meinungsbildung bzw. öffentliche Veranstaltungen.
e) Die Stiftungszwecke können sowohl durch operative als auch durch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.
f) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
g) In begründeten Ausnahmefällen können auch Projekte initiiert oder gefördert werden, die über Koblenz und seine Region hinauswirken, wenn im Einzelfall ein Bezug zu Koblenz und seiner Region besteht.
h) Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stadt Koblenz im Sinne der Gemeindeordnung gehören.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Thielenstraße 13
56073 Koblenz
Gremien und Vertretung
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2006 |
|---|---|
| Anerkennung | 2007 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 52 Stiftungen mit Sitz in Koblenz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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- Stiftung der Stadt Speyer für Bildung und Sport Speyer
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