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"Stiftung für Arbeit - Bildung - Familie" der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Land Oldenburg

Sitz in Dinklage · anerkannt 2001

Stiftungszweck

Unterstützung der Katholischen Arbeitnehmer - Bewegung (KAB) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere durch finanzielle Förderung des KAB- Landesverbandes Oldenburg und des Bildungswerkes der KAB Land Oldenburg, Förderung von Bildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer(innen), Gewährung von Vergünstigungen für Arbeitnehmerfamilien und Finanzierung von Kinderbetreuung sowie Förderung von Projekten, Aktionen oder Kampagnen mit Bezug zu den Themenbereichen "Arbeitswelt", "Soziale Sicherung" und "Familienpolitik" des KAB-Landesverbandes Oldenburg, des Bildungswerkes der KAB Land Oldenburg und der Vereine im KAB-Landesverband Oldenburg oder nachrangig anderer KAB-Vereinigungen und Einrichtungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

D -
49413 Dinklage

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung26.11.2001
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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