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Bernhard-Heiliger-Stiftung

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gemeinnützig

Die Bernhard-Heiliger-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Berlin.[1] Sie wurde 1996 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Im Bereich Kunst und Kultur, Denkmalschutz: Kunstwissenschaftliche Aufarbeitung des Wirkens des Künstlers Prof. Bernhard Heiliger und Erhaltung seines künstlerischen Nachlasses für eine breite Öffentlichkeit Verleihung des "Bernhard-Heiliger-Preises" für eine herausragende Leistung in dem Bereich der Bildhauerkunst Förderung noch nicht arrivierter Künstler im Bereich der Bildhauerkunst

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.230 in Berlin erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Berlin, Eintrag „Bernhard-Heiliger-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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