Bischoffischer-Fonds
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gemeinnützig
Die Stiftung „Bischoffischer-Fonds“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Miltenberg.[1] Sie ist seit 1817 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Religion & Kirche.
Stiftungszweck
a) bei Errichtung einer neuen Pfarrei in Miltenberg Gewährung einer einmaligen Beihilfe und einer jährlichen Zuwendung; b) Beihilfen an Schüler und sonstige in Ausbildung befindliche bedürftige Jugendliche, soweit eigene und von anderen Stellen gewährte Mittel nicht ausreichen; c) Unterstützung an Hilfsbedürftige mit gutem Leumund, insb. Witwen und Familien mit mehreren Kindern.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der jeweilige Landrat des Landkreises Miltenberg als Vorsitzender des Verwaltungsrates.
Organe
Verwaltungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 1817 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Miltenberg
- Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg für den Landkreis Miltenberg
- Bernd & Sigi Kugler Stiftung
- Stiftung der Raiffeisen-Volksbank Amorbach
- Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg
- Steingäßer'sche Stiftung
- Kulturstiftung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg
- Ingeborg und Heinrich Müßig Stiftung
- Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung des Landkreises Miltenberg
- Alle 11 in Miltenberg
Gleicher Zweck
- Klaus und Lore Rating Stiftung Hamburg
- Kulturstiftung des Kreises Schleswig-Flensburg Schleswig
- Bürgerstiftung Leinfelden-Echterdingen Leinfelden-Echterdingen
- Werner Vyghen-Stiftung Köln
- Bildungsstiftung Hörde Elke und Dieter Buhl Aumühle
- Stiftung Annelore und Prof. Dr. Siegfried Pfeifer Berlin
- Edeltraud und Bernhard Wiedemann Stiftung Mannheim
- Stiftung Gebr. Voigt Flensburg
- Zweck-Übersicht
In Bayern
- Anne Gackstatter-Stiftung Nürnberg
- Stiftung Himmelkroner Heime Bayreuth
- Wolfgang Bühl-Stiftung Nürnberg
- Hildegard Stiegler-Stiftung Nürnberg
- Erich Kühnhackl Stiftung Landshut
- Stiftung Max Mannheimer Haus München
- Stiftung Hubert und Ursula Heller Nonnenhorn
- Katholische Waisenhaus-Stiftung Kempten
- Alle in Bayern
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Bischoffischer-Fonds“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 27.02.2014. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.