Bremische Polizei-Stiftung
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gemeinnützig
Die Bremische Polizei-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bremen.[1] Sie ist seit 1983 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Gewährung von einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen an im Dienst unverschuldet zu Schaden gekommene oder auf andere Weise in Not geratene Polizeibeamte und deren Familien. Die Empfänger müssen die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Mildtätigkeit in Bremen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bremen, Eintrag „Bremische Polizei-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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