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Bremische Polizei-Stiftung

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gemeinnützig

Die Bremische Polizei-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bremen.[1] Sie ist seit 1983 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die selbstlose Gewährung von einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen an im Dienst unverschuldet zu Schaden gekommene oder auf andere Weise in Not geratene Polizeibeamte und deren Familien. Die Empfänger müssen die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bremen, Eintrag „Bremische Polizei-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:BremenLand BremenMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1983