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Bürgerhaus Goldstein 1957 - Gemeinnützige Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 1994

Zweck laut Satzung

Die kulturelle Betätigung der Goldsteiner Bürger zu fördern, zur Förderung vonKunst und Kultur, des Heimatgedankens sowie zur Förderung von Bildung und Erziehung beizutragen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Goldsteinstraße 258
60529 Frankfurt am Main

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Marion Pfaff-Brandt (Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstands), Herr Michael Kiric (Kassierer - Mitglied des geschäftsführenden Vorstands), Frau Christel Friese (Schriftführerin - Mitglied des geschäftsführenden Vorstands), Herr Berthold Matzke, Herr Karl-Peter Ziegler, Herr Michael Wanka (stellvertretender Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstands), Herr Fritz Pfaff, Herr Wolfgang Sorger, Frau Heidi Meyer

Organe

Geschäftsführender Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1994
Anerkennung10.03.1994
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 1.039 in Frankfurt am Main erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 1994 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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