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Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens

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keine Registerstiftung

Rechtsform-Hinweis

Sitz laut § 1 Absatz 2 MuKStiftG ist Berlin; die angegebene Anschrift ist die des zuständigen Bundesministeriums, die Stiftung hat keine eigene Hausanschrift im Impressum.

Die Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens ist eine Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, errichtet durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens (MuKStiftG), § 1 mit Sitz in Berlin.[1]

Stiftungszweck

Finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen über die Schwangerschaftsberatungsstellen der Länder.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand; Geschäftsführung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Eigene Angaben der Organisation, www.gesetze-im-internet.de; kein Eintrag in einem Landesverzeichnis, siehe Rechtsform-Hinweis. Stand der Quelle: 28.08.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:BerlinLand BerlinRechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, errichtet durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens (MuKStiftG), § 1