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Charlotte-Weiß-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Charlotte-Weiß-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Leisnig.[1] Sie wurde 2003 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Leisniger Kultur, insbesondere der Pflege örtlicher Denkmäler und der wertschaffenden und werterhaltenden Aktivitäten des Leisniger Geschichts- und Heimatvereins sowie die Unterstützung für soziale Zwecke, insbesondere die Unterstützung junger Leisniger Studenten, die nicht vermögend sind, für eine ein- oder mehrmalige Zahlung eines Büchergeldes von 150,00 EUR bis 250,00 EUR, die Unterstützung bedürftiger Leisniger in der Diakonie und im Seniorenclub, die Unterstützung von Kindereinrichtungen der Stadt Leisnig zur Verbesserung der materiellen Bedingungen und die Unterstützung Leisniger Bürger, die ohne Schuld in besonders schwierige Verhältnisse geraten sind und der Hilfe bedürfen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Sachsen führt 699 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Sachsen ist dieser Eintrag einer von 699. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen, Eintrag „Charlotte-Weiß-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.