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DEFA-Stiftung

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gemeinnützig

Die DEFA-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Berlin.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Im Bereich Kunst und Kultur, Denkmalschutz: Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, nämlich die Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege des ihr übertragenen DEFA- Filmstocks als Bestandteil des nationalen Kulturerbes und die Förderung der deutschen Filmkultur und Filmkunst einschließlich der Vergabe von Mitteln zur Erfüllung dieses Zweckes

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Berlin sind insgesamt 1.230 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 1.230 in Berlin erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 1998 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Berlin, Eintrag „DEFA-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:BerlinLand BerlinDenkmalpflegeKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1998