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Deutsche ANAWIM Stiftung

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gemeinnützig

Die Deutsche ANAWIM Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 2002 errichtet und 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Unterstützung von behinderten, hilfsbedürftigen Personen. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Einzel- und/oder Gruppenberatungen von Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung deren Angehörigen oder deren gesetzlichen Vertretern durch die Stiftung oder Hilfspersonen der Stiftung und durch die Übernahme und/oder die Vermittlung von ehrenamtlichen, haupt-/nebenberuflichten Paten für Menschen mit Behinderung. Soweit hinreichende Zustiftungen und/oder Spenden erlangt werden, kann die Stiftung den Stiftungszweck außerdem verwirklichen durch die direkte Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderung in Notsituationen und die Durchführung von Freizeit-, Sport--, Kultur- und Erholungsangeboten für Menschen mit Behinderung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Deutsche ANAWIM Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2003