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Deutsche Stiftung Neurologie

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2009

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des Gesundheitswesens mit besonderem Schwerpunkt im Bereich neurologischer Erkrankungen (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Leopoldstrasse 153 II
80804 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Gegenüber dem Stiftungsvorstand und dessen Mitgliedern wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Stiftungsrats gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorsitzende des Stiftungsrats hat insoweit die Stellung eines Besonderen Vertreters (§ 30 BGB). Der Vorsitzende des Stiftungsvorstands und sein Stellvertreter sind im Außenverhältnis je einzeln in gleicher Befugnis vertretungsberechtigt (§ 6 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands werden vom Stiftungsrat auf die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt. Der Stiftungsrat bestimmt den Vorsitzenden des Stiftungsvorstands sowie dessen Stellvertreter, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterVerein zur Förderung der Behandlung und Betreuung neurologisch Kranker e.V.
Gegründet2009
Anerkennung16.02.2009
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2009 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:55. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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