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Dirnhofer Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Dirnhofer Familienstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Burglengenfeld.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters, der Lebenspartnerin des Stifters sowie der Abkömmlinge des Stifters; Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des BGB gerichtlich und außergerichtlich. Der Stifter ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.

Organe

Organe der Stiftung im Zeitpunkt der Errichtung sind der Stiftungsvorstand und der Aufsichtsrat.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Burglengenfeld sind insgesamt 6 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2016 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Dirnhofer Familienstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 10.03.2021. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:BurglengenfeldLand BayernFamilie & privatnützigFamilienstiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2016