Stiftung24

Dr.-Ing. Otto und Karla Likar-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1993

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Ingenieurwissenschaften, sowie der Medizin

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Wissenschaft & Forschung

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Kontaktdaten

Anschrift

Arcisstr. 21
80333 München

Erreichbarkeit

+498928901
info@tum.de
tum.de

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; beide Mitglieder des Stiftungsvorstands sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Die Amtszeit ist funktionsgebunden bzw. nicht befristet.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterDr.-Ing. Otto Likar und Karla Likar
Gegründet1993
Anerkennung23.12.1993
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 1993 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:59. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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