Dr. Irmgard Fischer-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Zeulenroda-Triebes · anerkannt 2006
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe in Thüringen. Es darf sich nur um steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln, die die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufgaben: - Betreuung alter und hilfsbedürftiger Menschen - Sterbebegleitung von Menschen - Kinder- und Jugendarbeit. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln für die satzungsmäßige Arbeit von Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe sowie von Einrichtungen, die die Aufgaben gem. Absatz 1 erfüllen können. Die Unterstützung soll ausschließlich an Einrichtungen in Thüringen geleistet werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Soziales & Wohlfahrt: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Giengener Str. 15
07937 Zeulenroda-Triebes
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Irmgard Fischer |
|---|---|
| Gegründet | 2016 |
| Anerkennung | 2006 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
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Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2006 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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