Stiftung24

Dr. Rudolf Veh-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Rimsting · anerkannt 1968

gemeinnützigkommunale Stiftung

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke durch Förderung der Jugendpflege, der körperlichen Ertüchtigung (Turnen, Spiel, Sport), der Heimatpflege und durch Unterstützung bedürftiger Personen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Schulstr. 4
83253 Rimsting

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorsitzende der Stiftung vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Stiftungsvorsitzender und Stiftungsausschuss

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterDr. Rudolf Veh (von Todes wegen)
Gegründet1968
Anerkennung17.05.1968
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Rimsting verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1968 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:09. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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