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Egon und Marianne Bock Stiftung

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gemeinnützig

Die Egon und Marianne Bock Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Worms.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung der sportlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen und der sportlichen Nachwuchsarbeit in Wormser Sportvereinen, die am Wettkampfsport teilnehmen, vor allem in der Leichtathletik. (3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch • die unmittelbare Unterstützung der Kinder- und Jugendabteilungen der Wormser Sportvereine, die am Wettkampfsport teilnehmen, wobei ein Schwerpunkt auf der Unterstützung der Jugendabteilung der Leichtathletikabteilung der Turngemeinde 1846 Worms e.V. mit Sitz in Worms (eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz unter VR 10620) liegen soll, • die mittelbare Unterstützung der Kinder- und Jugendabteilungen der Wormser Sportvereine, die am Wettkampfsport teilnehmen, über Zuwendungen an deren Fördervereine, wie insbesondere an den Förderverein der Leichtathletik der Turngemeinde 1846 Worms e.V. mit Sitz in Worms (eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz unter VR 40655), • die Zusammenarbeit mit Wormser Sportvereinen, die am Wettkampfsport teilnehmen, in Fragen der Jugendarbeit, • die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und der sportlichen Nachwuchsarbeit in Wormser Sportvereinen, die am Wettkampfsport teilnehmen, vor allem in der Leichtathletik. (4) Die Förderung der Stiftungszwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit mit ein. (5) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung, mit Ausnahme eines eventuellen Ersatzes von angemessenen Auslagen und Aufwendungen aufgrund dieser Satzung. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, Zuwendungen oder sonstige Leistungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Die Stiftung darf ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Ferner darf sie Mittel für die Verwendung zu diesen Zwecken durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Egon und Marianne Bock Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:WormsLand Rheinland-PfalzSport & FreizeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2016